Allgemeine Geschäftsbedingungen der Geerkens Sanitär-Heizung-GmbH
0. Vorbemerkungen
Die Geerkens Sanitär-Heizung-GmbH mit Sitz in der Xantener Straße 235a, 47495 Rheinberg (im Folgenden als „Auftragnehmer“ bezeichnet), stellt ihren Kunden einen
umfassenden Service rund um die Gewerke Heizung, Sanitär, erneuerbare Energien (insbesondere Wärmepumpen und Photovoltaikanlagen) sowie Badezimmerkonzepte zur
Verfügung.
1. Allgemeines
Es steht dem Auftragnehmer frei, andere Unternehmen damit zu beauftragen, seine vertraglichen Verpflichtungen zu erfüllen.
2. Vertragsschluss
2.1. Basierend auf den Informationen, die der Kunde angibt, wird dem Kunden ein unverbindliches Angebot gemacht. Dieses Angebot wird dem Kunden übermittelt.
2.2. Die Angebote und Kostenvoranschläge des Auftragnehmers sind frei und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.
2.3. Ein Vertrag über die Dienstleistungen des Auftragnehmerswird durch einen Antrag und dessen Annahme geschlossen. Der Antrag liegt in der Zusendung des bestätigten Angebots an den Auftragnehmer (nachfolgend als „Auftragserteilung“ bezeichnet). Die Annahme erfolgt durch die Zusendung der Auftragsbestätigung des Auftragnehmers an den Kunden. Es muss die schriftliche Form gewahrt werden. Die Auftragserteilung seitens des Kunden gilt als verbindliches Vertragsangebot. Der Vertrag kommt zustande, wenn die Auftragsbestätigung des Auftragnehmers beim Kunden eingeht.
3. Widerrufsrecht, Informationen zur Ausübung des Widerrufsrechts
Widerrufsrecht:
Sie haben das Recht, innerhalb von vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Frist für den Widerruf beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem der Vertrag abgeschlossen wurde. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns,
Geerkens Sanitär-Heizung-GmbH
Xantener Straße 235a
47495 Rheinberg
Telefon: +49 (0)2843 / 9569090
E-Mail: buero@geerkens.de),
durch eine eindeutige Erklärung (z. B. per Post oder E-Mail) über Ihre Entscheidung, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Um die Widerrufsfrist einzuhalten, reicht es aus, wenn Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs:
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, werden wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die entstanden sind, weil Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene günstige Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf des Vertrags bei uns eingegangen ist. Falls Sie verlangt haben, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, müssen Sie uns einen angemessenen Betrag zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns über die Ausübung des Widerrufsrechts informieren, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
4. Durchführbarkeit
4.1. Der Kunde bestätigt, dass alle von ihm in Abschnitt 2.1 gemachten Angaben korrekt und vollständig sind. Falls sich herausstellt, dass diese Angaben unrichtig sind und infolgedessen die vertraglich vereinbarte Leistung nicht oder nur mit erheblichem Mehraufwand erbracht werden kann, hat der Auftragnehmer das Recht zur außerordentlichen Kündigung. In einem solchen Fall ist der Kunde gemäß Abschnitt 15.2 dieser Bedingungen verpflichtet, dem Auftragnehmer Schadensersatz zu leisten.
4.2. Der Kunde sichert zu, dass er vor Erteilung des Auftrags sicherstellt, dass die geplante Leistung aus rechtlicher Sicht (z. B. behördliche Genehmigungen, Zustimmung des zuständigen Schornsteinfegers bei Heizungsanlagen, Netzanmeldung bei Photovoltaikanlagen) und aus tatsächlichen Gegebenheiten möglich ist, und dass örtliche Bedingungen den Einbau der vereinbarten Anlage ermöglichen. Falls Probleme bestehen, müssen diese dem Auftragnehmer vor Auftragserteilung mitgeteilt werden.
5. Vertragsinhalte
Vertragsinhalte Der von den beiden Parteien vereinbarte Vertrag setzt sich lediglich aus folgenden Dokumenten zusammen: dem Inhalt dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (ohne Beilagen), dem vom Auftraggeber unterzeichneten Angebot und der Angebotsbestätigung des Auftragnehmers. Wenn mehrere Angebote für dieselben Aufträge aufgrund erforderlicher Anpassungen gemacht wurden, basiert der Vertrag stets auf dem neuesten vom Auftragnehmer vorgelegten Angebot.
6. Auslegung des Vertrages
Auslegung des Vertrages Der Vertrag enthält eine abschließende und umfassende Beschreibung dessen, was Gegenstand der erbrachten Leistungen ist. Dieser Vertrag hat Vorrang vor allen anderen Dokumenten. Der Auftragnehmer übernimmt keine zusätzlichen Liefer- oder Leistungsverpflichtungen über die ausdrücklich im Vertrag festgelegten hinaus. Jegliche zusätzlichen oder notwendigen Leistungen, die über den vereinbarten Festpreis hinausgehen, müssen gesondert vergütet werden. Der Auftragnehmer ist verantwortlich für die erbrachten Leistungen bis zur vertraglich definierten Übergabestelle. Ab der Übergabestelle liegt das vorhandene System außerhalb des Verantwortungsbereichs des Auftragnehmers. Für Mängel im Bereich des vorhandenen Systems ist der Auftragnehmer nicht haftbar. Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass das vorhandene System zum Zeitpunkt der Montage mangelfrei ist.
7. Liefer- und Leistungsverpflichtungen des Auftragnehmers; Gefahrübergang; Abnahme
7.1. Lieferung und Installation
7.1.1. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die bestellte Anlage (z. B. Wärmepumpe, Photovoltaikanlage, Badezimmerausstattung) zusammen mit den zugehörigen Komponenten und anderen Artikeln der bereitgestellten Dienstleistungen zu liefern und zu installieren. Die Geerkens Sanitär-Heizung-GmbH hat das Recht, ein gleichwertiges oder höherwertiges Modell desselben Herstellers zu installieren.
7.1.2. Die Lieferung erfolgt an den Besteller. Die Entscheidung über die Versandart, das Transportmittel, den Spediteur oder Frachtführer obliegt dem Auftragnehmer. Der Besteller ist verpflichtet, etwaige offensichtliche Transportschäden dem Auftragnehmer umgehend mitzuteilen.
7.1.3. Die Gefahr geht spätestens mit der Übergabe der Anlage inklusive zugehöriger Komponenten an den Spediteur, Frachtführer oder eine andere zur Versendung bestimmte dritte Partei auf den Besteller über. Falls der Besteller ein Verbraucher ist, geht das Risiko erst über, wenn die Lieferung an ihn übergeben wird oder er in Verzug mit der Annahme gerät.
7.2. Fertigstellung und Abnahme
7.2.1. Nach Abschluss der Installation wird ein Abnahmeprotokoll erstellt. Dieses Protokoll bestätigt die Beendigung der Montage und die Abnahme der Anlage. Sollten Restarbeiten oder Mängel erkannt werden, werden sie im Protokoll festgehalten.
7.2.2. Nach der Abnahme geht die Verantwortung für die installierte Anlage auf den Besteller über.
7.2.3. Der Auftragnehmer verpflichtet sich dazu, dem Besteller bei der Abnahme eine Betriebsanleitung für die Anlage einschließlich zugehöriger Komponenten zu übergeben.
8. Pflichten des Bestellers
8.1. Spätestens bei der Übermittlung der Auftragserteilung ist der Besteller verpflichtet, den Auftragnehmer über Umstände zu informieren, die aus seiner Sicht die Demontage bestehender Anlagen und die Installation der neuen Anlage erschweren könnten. Dazu gehören insbesondere die Größe des Raumes und der Zugang zu dem Bereich, in dem die Anlage platziert werden soll.
8.2. Vor Beginn der Montagearbeiten muss der Besteller die erforderlichen Informationen über die Position von Strom-, Gas-, Wasserleitungen oder ähnlichen Installationen bereitstellen.
8.3. Darüber hinaus verpflichtet sich der Besteller, dem Auftragnehmer folgende Informationen bereitzustellen: Fotomaterial gemäß den Anweisungen des Auftragnehmers, relevante Kontaktdaten (z. B. Schornsteinfeger, Netzbetreiber), sowie projektspezifische Informationen je nach Gewerk.
8.4. Der Besteller muss sicherstellen, dass die Verpackung der gelieferten Anlage einschließlich zugehöriger Komponenten unbeschädigt bleibt.
8.5. Der Besteller ist nicht befugt, bestehende Anlagen selbst zu demontieren oder anderweitig zu entsorgen, sofern nicht anders vereinbart.
8.6. Kosten, die aufgrund einer fehlerhaften oder unterlassenen Mitteilung oder einer anderen Verletzung der Verpflichtungen des Bestellers entstehen, sind vom Besteller zu tragen, sofern der Besteller für die Verletzung verantwortlich ist.
9. Termine, Verzug
9.1. Die Festlegung des voraussichtlichen Liefer- und Montagetermins erfolgt normalerweise nach Ablauf der Widerrufsfrist.
9.2. Tritt eine nicht vom Auftragnehmer oder seinen Vorlieferanten bzw. Subunternehmen zu verantwortende Betriebsstörung auf, insbesondere durch höhere Gewalt, Streik oder Aussperrung, verschieben sich die Termine entsprechend.
9.3. Sollte der Auftragnehmer den bestätigten Termin nicht einhalten können, wird er den Besteller umgehend informieren und einen neuen Termin festlegen.
9.4. Die Rechte des Bestellers gemäß Abschnitt 13 sowie die gesetzlichen Rechte des Auftragnehmers bleiben unberührt.
9.5. Falls der Besteller die Liefer- und Montagearbeiten auch nach einer Fristverlängerung von mindestens sechs Wochen nicht in Anspruch nimmt, ist der Auftragnehmer berechtigt, den Vertrag aufgrund mangelnder Kooperation zu kündigen.
10. Preise, Zahlungsbedingungen und Fördervorschuss
10.1. Preise und Zahlungsbedingungen
10.1.1. Die Preise beziehen sich auf den in der Auftragsbestätigung definierten Leistungsumfang und verstehen sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
10.1.2. Rechnungen sind ohne Abzug innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsstellung zu zahlen.
10.1.3. Die Zahlungsfristen sind verbindlich. Verzugszinsen:
Verbraucher: Basiszinssatz + 5 % p. a.
Unternehmen: Basiszinssatz + 9 % p. a.
10.1.4. Eine Verrechnung oder Zurückbehaltung ist nur bei unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.
10.1.5. Der Auftragnehmer ist berechtigt, Bonitätsprüfungen durchzuführen.
10.1.6. Wird festgestellt, dass Teile der bestehenden Anlage fehlen oder defekt sind, kann der Auftragnehmer die Arbeiten aussetzen.
10.2. Fördervorschuss
10.2.1. Bei Nutzung des Fördervorschusses zahlt der Kunde vorab nur die Differenz zwischen Gesamtsumme und bewilligter Fördersumme.
10.2.2. Die Schlussrechnung wird 5 Tage nach der Montagewoche ausgestellt.
10.2.3. Die Bestätigung ist fristgerecht einzureichen, andernfalls erlischt der Anspruch auf den Fördervorschuss.
11. Finanzierung
11.1. Finanzierungsverträge kommen ausschließlich zwischen dem Besteller und der kreditgebenden Bank zustande.
11.2. Die Entscheidung über die Annahme liegt bei der Bank.
11.3. Der Auftragnehmer behält die Auftragserteilung bis zur Entscheidung der Bank offen.
11.4. Bei Ablehnung kann der Vertrag durch Vorauszahlung aufrechterhalten werden.
12. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Anlage einschließlich aller Komponenten bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers.
13. Beschaffenheitsmerkmale, Mängelansprüche; Verjährung
13.1. Der Gegenstand ist mangelfrei, wenn er der Produktbeschreibung oder dem Stand der Technik entspricht.
13.2. Garantien gelten nur bei ausdrücklicher schriftlicher Zusage.
13.3. Mängel sind innerhalb von zwei Wochen anzuzeigen.
13.4. Der Auftragnehmer leistet Nacherfüllung.
13.5. Bei Scheitern gelten die gesetzlichen Rechte; ein Rücktritt ist ausgeschlossen.
13.7. Keine Haftung besteht bei Verschleiß, Fehlbedienung oder Eingriffen Dritter sowie für Mängel an der Bestandsanlage.
14. Haftung
Haftung besteht nur bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie bei wesentlichen Vertragspflichten im gesetzlichen Umfang.
15. Kündigung
15.1. Ein Rücktritt vom Vertrag ist ausgeschlossen.
15.2. Bei Kündigung gemäß § 648 BGB ist eine pauschale Abgeltung zu zahlen:
– vor Anreise: 15 %
– ab erstem Baustellentag: 50 %
– ab zweitem Baustellentag: 80 %
Der Gegenbeweis geringerer Kosten bleibt zulässig.
16. Online-Streitbeilegung
17.1. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit unter
http://ec.europa.eu/consumers/odr/
17.2. Gerichtsstand für Unternehmer ist der Sitz des Auftragnehmers.
Der Auftragnehmer ist weder verpflichtet noch bereit, daran teilzunehmen.
17. Schlussbestimmungen
17.3. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die übrigen nicht.
17.4. Erklärungen des Bestellers bedürfen der Textform.
17.5. Vertragssprache ist Deutsch.
17.6. Abweichende Bedingungen des Bestellers sowie die VOB/B finden keine Anwendung.
Stand 01.26
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